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Unternehmensgegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Besorgung anderer mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, der Bau und Betrieb der hierzu erforderlichen Erzeugungs-, Verteilungs- und sonstigen Anlagen, die Durchführung von Energiesparmaßnahmen in städtischen Gebäuden sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem an Abs. 1 genannten Zweck dienen. Sie kann sich hierzu auch an anderen Unternehmen beteiligen.

Verwaltungsgebäude der GEW
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